Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Seit 2013 schreibt der Gesetzgeber die Evaluierung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz vor. Genaue Details kann man hier nachlesen:ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012)
Gemeinsam mit Partnern biete ich ein rundum Sorglospaket für diese Evaluierung an:
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Vorbesprechung: Das Ziel der Evaluierung wird geklärt.
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Evaluierung: Ein Fragenkatalog, der an das Unternehmen angepasst wird, wird entweder online, in Gruppen oder Papierform von den Mitarbeitern ausgefüllt.
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Auswertung und mögliche Massnahmen werden präsentiert
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Umsetzung der Massnahmen
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Erfolgskontrolle