Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

 

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

 

Seit 2013 schreibt der Gesetzgeber die Evaluierung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz vor. Genaue Details kann man hier nachlesen:ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012)

 

Gemeinsam mit Partnern biete ich ein rundum Sorglospaket für diese Evaluierung an:

 

 

  • Vorbesprechung: Das Ziel der Evaluierung wird geklärt.
  • Evaluierung: Ein Fragenkatalog, der an das Unternehmen angepasst wird, wird entweder online, in Gruppen oder Papierform von den Mitarbeitern ausgefüllt.
  • Auswertung und mögliche Massnahmen werden präsentiert
  • Umsetzung der Massnahmen
  • Erfolgskontrolle